Hamburg Wer für seinen Nachbarn im Urlaub die Blumen gießt und dabei versehentlich einen Wasserschaden verursacht, muss dafür nicht haften. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Damit gutwillige Helfer nach einem Missgeschick nicht teuer bezahlen müssen, hätten Richter in mehreren Fällen den stillschweigenden Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit anerkannt. In solchen Fällen bleibe also der Geschädigte auf den Kosten sitzen. mehr…
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